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Die Ritten Card - Mehr Urlaub für Ihr Geld

Mit der RittenCard wird Ihr Urlaub in unserem Hotel am Ritten zu einem unvergesslichen Erlebnis. Die RittenCard ist Ihre persönliche Eintrittskarte in eine Welt voller Attraktionen und Vorteile – und ist im Zimmerpreis einbegriffen.
Entdecken Sie den Ritten, Bozen & Südtirol mit einem neuen Freiheitsgefühl.

Die wichtigsten Leistungen der RittenCard:
Uneingeschränkte Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol, inklusive der Rittner Schmalspurbahn und der Rittner Seilbahn in die Landeshauptstadt Bozen (z.B. im 20-min-Takt mit dem Zug Bozen-Meran)
Eintritt in rund 88 Museen, Schlösser und Sammlungen in Südtirol wie das Ötzimuseum, Messner Mountain Museen, Schloss Runkelstein, Plattner Bienenmuseum. . .
ganz Südtirol entdecken und erleben, alles auf einen Blick
Eine tägliche Berg- und Talfahrt mit der Bergbahn zum Rittner Horn
Umfassendes Kultur- und Wanderprogramm am Sonnenplateau Ritten
Je nach Jahreszeit: schwimmen im Sommer, eislaufen und Eishockeyspiele im Winter
Ermäßigungen auf viele weitere Freizeitangebote wie Skischule, Skiverleih, Reiten, Bogenschießen, Lamatrekking, Nordic Walking, Beauty & Spa, einkaufen . . .
(Änderungen vorbehalten)


Die RittenCard. Unbezahlbare Vorteile! Ab der ersten Übernachtung wird Ihnen die RittenCard überreicht. Die Karte ist vom Anreisetag bis inklusive Abreisetag gültig. Die RittenCard ist nicht käuflich zu erwerben!

Die aktuellsten Infos zur RittenCard findens Sie unter www.ritten.com

Sicher urlauben am Ritten - Unser Leitfaden für Ihre Gesundheit

Öffentliche Verkehrsmittel
Planen Sie gut und nehmen Sie sich Zeit. Die Anzahl der Fahrgäste ist aus Sicherheitsgründen begrenzt. Seien Sie flexibel und warten Sie gegebenfalls die nächste Fahrt ab.
Steigen Sie geordnet ein und aus, halten Sie den Mindestabstand zu anderen ein, benutzen Sie die ausgewiesenen Türen für Ein- und Ausstieg.
Es ist kein Fahrscheinverkauf im Bus möglich - benutzen Sie einfach Ihre RittenCard.
Mit Eigenverantwortung und Respekt kommen Sie sicher und gesund ans Ziel.

Rittner Seilbahn
In der Rittner Seilbahn ist die Anzahl der Fahrgäste aus Sicherheitsgründen auf 7 Personen begrenzt.

Rittner Schmalspurbahn
In den modernen Wagons der Rittner Schmalspurbahn ist die Anzahl der Fahrgäste aus Sicherheitsgründen auf 40 Personen begrenzt.

Bergbahn Rittner Horn
In den Kabinen der Bergbahn Rittner Horn ist die Anzahl der Fahrgäste aus Sicherheitsgründen auf 2/3 der maximalen Kapazität begrenzt.

Das Angebot der Ausflugsfahrten und Wandershuttles etc. unterliegt den allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Mobilitätsdienstleister.

Öffentliche Schwimmbäder Klobenstein & Oberbozen
Für die öffentlichen Schwimmbäder im Freien gilt auf den nutzbaren Flächen die 1/10-Regel (10 Quadratmeter pro Person), nicht aber auf der Wasserfläche. Zwischen den Personen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Davon ausgenommen sind Mitglieder desselben Haushaltes. Umkleidekabinen und Duschen in Innenräumen dürfen nicht genutzt werden. Am Eingang, an den Kassen, an den Toiletten und bei Sitzvorrichtungen müssen Hände desinfiziert werden. Liegen, Sonnenschirme und andere Ausstattungen, die die Gäste nutzen, werden nach einem Personenwechsel desinfiziert.

Touristische Tätigkeiten - Geführte Wanderungen
Bei Führungen, geführte Wanderungen, touristische Produkte und Angebote, geführte Mountainbike-Touren, Kinderprogramme, Verkostungen sind selbstverständlich die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen dabei je nach Branchen (Museen, Sportstätten, ÖPNV, Gastronomie, Aufstiegsanlagen, Schutzhütten etc.) entsprechend dem Angebot zu berücksichtigen. Gruppen sollten so klein wie möglich gehalten werden, maximal 10 Personen. Bei einer Rast sollte der nötige Sicherheitsabstand gewart werden, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder eines Haushaltes.

Kinderprogramme
Bei Angeboten für Kinder bis zu 6 Jahren ist die Gruppengröße auf 4 beschränkt. Ab 6 Jahren ist die Gruppengröße auf maximal 6 vorgegeben. Die Tätigkeiten finden nach Möglichkeit im Freien statt. Des Weiteren sind alle vorgesehenen Hygienebestimmungen (auch übergreifend der anderen Branchen) einzuhalten.

Leihausrüstung
Bikes, Wanderstöcke, Kletterausrüstung, Helme, etc. werden nach jedem Verleih, unter Einhaltung der eigenen Schutzmaßnahmen, desinfiziert.

Sportliche Aktivitäten
die nicht in Form von Mannschaftssport betrieben werden, können nur im Freien durchgeführt werden, sofern der Sicherheitsabstand von 3 Metern eingehalten wird, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Wenn die Möglichkeit besteht, andere Menschen zu treffen, muss ein Schutz der Atemwege verwendet werden. Öffentliche Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt werden.

Öffentlich zugängliche Strukturen
Hier gilt das allgemeine Regelwerk des Landesgesetzes:
- Im Freien und in Gemeinschaftsräumen ist in allen Fällen der Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten, sowie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, außer zwischen zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts.
- In geschlossenen, der Öffentlichkeit frei zugänglichen Räumen, muss die Desinfektion von Händen für die Besucher möglich sein. Allen Einheimischen und Gästen wird empfohlen, Desinfektionsmittel für die Hände immer mit sich zu führen.

In allem gilt gleichermaßen das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit, des sorgsamen Umgangs miteinander und des Schutzes der Gesundheit von Einheimischen und Gästen sowie bei Zweifel die Klärung zur Anwendung der Gesetze bei den entsprechenden Landesstellen oder Branchenvertreter.

ANGEBOTE & NEWS
Hotel Dolomitenblick· Familie Fink
I-39054 Klobenstein a. Ritten (Bz)· Ameiser 40 - Südtirol - Italien